58. BAG Absage und Verschiebung auf 2021

Liebe GfE Mitglieder und BAG Tagungsteilnehmer*innen der letzten Jahre,

erst einmal hoffen wir sehr, es geht auch allen gut und ihr seid und bleibt gesund.

Seit gestern wissen wir, dass unsere Jahrestagung der BAG im Mai 2020 nicht stattfinden kann, da die Fortbildungsveranstaltung vom Veranstalter/Träger des Veranstaltungsortes, dem Pädagogischen Institut (PI) der ev. Kirche von Westfalen, abgesagt wurde.

Wir bitten euch nun herzlich, euch den Himmelfahrtstermin nächstes Jahr zu notieren (12.-15.05.2021), da wir terminlich und inhaltlich die Tagungsplanung ins nächste Jahr überführen möchten.

Ich hoffe, ihr könnt euch diesen Termin einrichten. Im Anhang schicke ich euch die Planung mit den veränderten Daten. Wer immer sich schon angemeldet hat: Es entstehen keine Stornokosten.

Herzlichen Dank für euer Verständnis, bleibt behütet.

Ganz herzliche Grüße

Susanne Quandt für den geschäftsführenden Ausschuss der BAG

58_BAG_Programm_20200404

58. BAG 2021 Programm (PDF)

58. BAG 2020 – Update

Liebe GfE Mitglieder und BAG Tagungsteilnehmer*innen der letzten Jahre,

erst einmal hoffen wir sehr, es geht auch allen gut und ihr seid und bleibt gesund.

Trotz aller Unsicherheit in diesen Zeiten können wir momentan davon ausgehen, dass unsere Tagung im Mai stattfindet. Zumindest gibt es vom Veranstalter/Träger des Veranstaltungsortes, dem Pädagogischen Institut (PI) der ev. Kirche von Westfalen, keine Aussagen zum Umgang mit Fortbildungsveranstaltungen über den 19.04.2020 hinaus. Solange dies nicht der Fall ist, können wir die Tagung nicht von unserer Seite aus absagen, weil dadurch Kosten entstünden, die unser Verein (wir sind eine Organisation, die auf e.V.-Basis arbeitet) nicht tragen könnte. Uns bleibt also nur zu warten, bis es eine Aussage des PI in dieser Richtung gibt. Man hat uns zugesagt, uns nach einer Entscheidung unverzüglich zu informieren.

Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld, auch wenn es in der derzeitigen Situation eher unwahrscheinlich scheint, dass wir tatsächlich tagen können.

Unten ist der Programmentwurf für die Tagung, wer immer sich angemeldet hat oder anmelden möchte, bei einer Absage von Seiten der Tagungsstätte entstehen dann keine Stornokosten.

Herzlichen Dank für euer Verständnis und ganz herzliche Grüße

Euer geschäftsführender Ausschuss der BAG

58_BAG_Programm_20200325

Programm herunterladen (PDF)