GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DES ENGLISCHUNTERRICHTS AN GESAMTSCHULEN E. V. EINGETRAGENER GEMEINNÜTZIGER VEREIN
Vereinssatzung i. d. F. vom 22.5. 1978, eingetr. am 16.8.1978 beim Amtsgericht Kassel VR 1379, ergänzt am 20.11.1984; geändert 13.05.2015 zur Eintragung beim Amtsgericht Kassel VR 1379
1. Zweck des Vereins
Die Gesellschaft zur Förderung des Englischunterrichts an Gesamtschulen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung durch Förderung der Wissenschaft, der Erziehung und der Volksbildung auf dem Gebiet des Unterrichts im Fach Englisch, insbesondere an Gesamtschulen. Sitz des Vereins ist Kassel.
1.1
Bei Verfolgung dieses Ziels anerkennt der Verein die staatliche Zuständigkeit für das Erziehungs- und Bildungswesen. Er sieht es als seine Aufgabe an, bei der Verwirklichung des allgemeinen Fachlernziels, Schülern aller Schichten und Begabungen, englischsprachliche kommunikative Fähigkeiten durch Erweiterung ihrer intellektuellen und sozialen Möglichkeiten zu vermitteln, in umfassender Weise mitzuwirken.
1.2
Die Gesellschaft fördert diese Ziele ferner durch Anregung, Unterstützung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich des Curriculum, der Didaktik und der empirischen Unterrichtsforschung.
1.3
Die Gesellschaft fördert diese Ziele ferner durch die aktive Teilnahme an der Fachdiskussion in Forschungs-, Lehrerausbildungs- und Lehrerfortbildungsinstitutionen und in der Fachpresse.
1.4
Die Gesellschaft fördert darüber hinaus die Bemühungen um die Vorbereitung und berufliche Orientierung der Lehrer für einen gesamtschulspezifischen Englischunterricht. Dies geschieht durch die Förderung von Tagungen und Publikationen, durch die Vermittlung von Fachleuten für Lehraufträge und Fortbildungsveranstaltungen und durch Aufbereitung geeigneter Informationsquellen.
1.5
Die Gesellschaft fördert den curricularen Entwicklungsprozess durch Erstellung, Erprobung, Evaluation und Verbreitung von modellhaften Unterrichtsmaterialien.
1.6
Auf der Grundlage des Experimentalprogramms der Bundesländer zur Einrichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen beteiligt sich die Gesellschaft auch an der Öffentlichkeitsarbeit zum Wohle einer wissenschaftlich und fachdidaktisch begründeten Gesamtschulentwicklung.
2.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Mitgliedschaft
4.1
Aktive Mitglieder der Gesellschaft können grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele der Gesellschaft in Unterricht, Ausbildung, Fortbildung, Forschung oder Entwicklung unterstützen und verfolgen.
4.2
Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele der Gesellschaft unterstützen, jedoch nicht aktiv für sie tätig werden können.
4.3
Alle Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag.
4.4
Den Beitrag bestimmt die Mitgliederversammlung.
4.5
Über die Aufnahme von Mitgliedern, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der geschäftsführende Ausschuss aufgrund eines Vorschlages von mindestens 2 Mitgliedern. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und wird sofort wirksam.
4.6
Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
- Organe der Gesellschaft
5.1
Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahre zusammentritt und schriftlich einberufen wird durch ein Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. Es gelten die gesetzlichen Mehrheiten mit einer Ausnahme, und zwar der Zweckänderung, die ebenfalls mit ¾ Mehrheit der Erschienenen beschlossen werden kann.
5.2
Die Geschäfte der Gesellschaft im Sinne des Vereinsvorstandes nach Paragraph 26 BGB werden von einem durch die Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählten geschäftsführenden Ausschuss, der aus einem Sprecher, einem Schatzmeister und 3 Beisitzern besteht, geführt. Der geschäftsführende Ausschuss bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Jeweils 2 dieser Personen vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
5.3
Dem geschäftsführenden Ausschuss stehen weitere Ausschüsse und Sektionen für besondere Aufgaben zur Seite, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Zahl der Ausschussmitglieder wird ebenfalls von der Mitgliederversammlung bestimmt.
5.3.1 Ausschüsse
Der Publikationsausschuss nimmt alle Aufgaben im Bereich der Veröffentlichungen wahr.
Der Finanzausschuss unterstützt den Schatzmeister in allen finanziellen Angelegenheiten.
5.3.2 Sektionen
Für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung besteht eine Sektion Forschung. Ihr obliegt insbesondere die Anknüpfung und Aufrechterhaltung von Kontakten zu Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung im In- und Ausland.
Für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Lehrerausbildung und der wissenschaftlichen Begleitung von Schulversuchen sowie der empirischen Unterrichtsforschung besteht eine Sektion Lehrerausbildung und Evaluation.
Für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Lehrerfortbildung und Curriculumentwicklung besteht die Sektion Lehrerfortbildung und Curriculum.
5.3.3
Auf Antrag von mindestens 5 Mitgliedern kann die Mitgliederversammlung weitere Ausschüsse und Sektionen zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben einrichten. In dringenden Fällen können Ausschüsse und Sektionen durch den geschäftsführenden Ausschuss eingerichtet werden.
6.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die GemeinnütÂziÂÂge Gesellschaft Gesamtschule – VerÂband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V., 26427 Stedesdorf, Email: geschaeftsstelle@ggg-bund.de, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
7.
Der Verein ist unter Nr. 1379 beim Amtsgericht Kassel am 13.4.1976 in das Vereinsregister eingetragen.
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